Stand: 17.01. 2013

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen "Bürger für den Lietzensee e.V."
  2. Er hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. In der Satzung wird immer die Funktion bezeichnet. Die Unterscheidung von männlicher und weiblicher Bezeichnung entfällt daher.

§ 2 Zweck und Tätigkeit des Vereins

  1. Der Verein hat die Förderung kultureller Zwecke zum Gegenstand, insbesondere Parkpflege, -reinigung und -entwicklung, Instandhaltung der Denkmäler, Skulpturen, baulichen Einrichtungen und Bänke, Führungen, Informationsveranstaltungen und andere kulturelle Veranstaltungen. 
  2. Zu diesem Zweck sollen spezielle Aktivitäten entwickelt werden, etwa das Aufstellen von Skulpturen, das Veranstalten von Ausstellungen, Konzerten, Führungen und Informationsveranstaltungen.
  3. Zur Erreichung dieser Ziele begreift sich der Verein als Partner des Bezirks und seines Gartenbauamtes sowie als Anwalt der Bürger, die den Lietzensee und seinen Park nutzen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die diese Satzung anerkennt, die Verwirklichung der Vereinszwecke unterstützt und den Jahresbeitrag leistet.
  2. Die Aufnahme in den Verein erfolgt aufgrund schriftlichen Antrags durch den Vorstand mit schriftlicher Aufnahmebestätigung.
  3. Eine Ehrenmitgliedschaft erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes; sie ist beitragsfrei.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Streichung, Austritt oder Ausschluss.
  2. Die Streichung erfolgt, wenn das betreffende Mitglied seinen Beitrag trotz schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht bezahlt.
  3. Ein Austritt ist dem Vorstand durch schriftliche Austrittserklärung bekannt zu geben.
  4. Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins und seiner Satzung verstößt. Vor einem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied zwei Monate vor Beschlussfassung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.
  5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus der Mitgliedschaft. Eine Rückerstattung des Jahresbeitrages, von Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.

§ 6 Mitgliedsbeitrag

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils bis zum 31. März eines Jahres im Voraus fällig.
  2. Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.
  3. Weitere Mittel des Vereins zur Erfüllung seiner kulturellen Zwecke sollen über Kultursponsoring, Spenden und Öffentlichkeitsarbeit beschafft werden.

§ 7 Die Organe des Vereins

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand (Gesamtvorstand)
  3. Die Koordinationsgruppe

§ 8 Der Vorstand

  1. Der Vorstand (Gesamtvorstand) besteht aus vier Mitgliedern, nämlich
    1. dem Vorsitzenden
    2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
    3. dem Schatzmeister
    4. dem Schriftführer
  2. Zur Vertretung des Vereins gemäß § 26 BGB sind jeweils zwei der Vorstandsmitglieder zu I. bis IV. gemeinschaftlich berechtigt. Eines der Vorstandsmitglieder muß der Vorsitzende, im Verhinderungsfall der stellvertretende Vorsitzende sein.
  3. Der Gesamtvorstand wird von den Vereinsmitgliedern auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit führt er die Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines neuen Vorstandes weiter.
  4. Sollte der Vorsitzende während seiner Amtszeit aus dem Vorstand ausscheiden, kann der verbleibende Gesamtvorstand für die restliche Amtszeit des Vorstandes ein Vorstandsmitglied als geschäftsführenden Vorstand bestimmen.
  5. Der Vorstand kann zur Führung der Geschäfte einen Geschäftsführer bestellen.
  6. Der Vorstand regelt seine Geschäfte im Einvernehmen und gibt sich eine Geschäftsordnung
  7. Zur Beratung des Vorstands kann dieser einen Beirat berufen.

§ 9 Die Mitgliederversammlung

  1. Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt, zu der unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich (Postweg und/ oder Email) und unter Einhaltung einer 2-Wochenfrist einzuladen ist. Zur Mitgliederversammlung lädt der Vorstand ein.
  2. Anträge der Mitglieder sind spätestens zwei Tage vor der Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle einzureichen; Initiativanträge sind möglich.
  3. Die Mitgliederversammlung bestimmt auch den Wahlleiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder in offener Abstimmung.
  4. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Jedes Mitglied ist berechtigt, die Niederschrift des Protokolls einzusehen.
  5. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
    1. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes
    2. Entgegennahme des Kassenberichtes des Schatzmeisters
    3. Bericht der Kassenprüfer
    4. Entlastung des Vorstandes
    5. Wahl des Gesamtvorstandes
    6. Wahl der Kassenprüfer
    7. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
  6. Beschlussfassungen zu Fragen der Vereinstätigkeit, zu Änderungen der Satzung sowie über die Auflösung des Vereins.
  7. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand oder auf schriftlichen Antrag von 10% der Mitglieder - unter Angabe der Gründe  - binnen eines  (1) Monats einberufen.

§ 10 Die Koordinationsgruppe

  1. Die Koordinationsgruppe wird vom Vorstand berufen.
  2. In die Koordinationsgruppe werden nur solche Mitglieder gewählt, die sich
  • In besonderer Form um den Verein und seine Belange verdient gemacht haben oder die
  • über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich der Zielsetzung des Vereins verfügen.

§ 11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  1. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder in offener Abstimmung durch Handzeichen.
  2. Die Wahl des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Schriftfführers und des Schatzmeisters erfolgt in getrenntem Wahlgang in geheimer schriftlicher Abstimmung. Gewählt ist, wer für die Funktion die jeweils meisten abgegebenen gültigen Stimmen erthält.
  3. Die Mitgliederversammlung kann mit einer Zweidrittel-Mehrheit die Zahl der Vorstandsmitglieder bis auf maximal fünf erhöhen.
  4. Die Wahl der Mitglieder des übrigen Gesamtvorstandes erfolgt in einem Wahlgang in geheimer schriftlicher Abstimmung. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten abgegebenen gültigen Stimmen.
  5. Zur Beschlussfassung über Satzungsänderungen sowie Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 12 Auflösung des Vereins

  1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt sein Vermögen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke gemäß § 2 der Satzung in Berlin zu verwenden hat.
  2. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.

Frühjahrsputz: jeweils im April
Reinigung von Bänken, Parkeingangstoren und Kaskaden

Kastanienlaub-Harkaktionen: in der Regel im Oktober
in Abstimmung mit dem Grünflächenamt

Zwiebelpflanzaktionen: in der Regel im Oktober 
Pflanzen von Blumenzwiebeln und Sträuchern - in Abstimmung mit dem Grünflächenamt

Wir möchten Sie herzlich einladen mitzumachen nach dem Motto "Parklust" nicht "Parkfrust". Schreiben Sie uns unter an unsere allgemeine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


AG 1: Gartenarbeiten

Dienstagsgruppe: Wöchentlich 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

  • Harken der Wege und Wiesen
  • Entfernung von Fremdgewächs (Winden etc.)
  • Beschneiden von Efeu und sonstigem Wildwuchs
  • Blumenpflege, u. a. an der Großen Kaskade
  • Pflege der Staudenrabatte
  • Pflege der Denkmäler und Skulpturen

Samstagsgruppe: Jeden 2. Samstag im Monat: 10.00 Uhr - 12.30 Uhr (derzeit nicht aktiv)

  • Park- und Gartenarbeit nach Bedarf, u.a. Park-/Uferreinigung, Laubsammelkationen, Blumenzwiebelpflanzaktionen
Gartenarbeiten in der Rosenpergola: Unregelmäßige Treffen je nach Wetter und Bedarf
  • Pflegearbeiten in der Rosenpergola: Düngen, Schneiden, Unkraut entfernen, Bekämpfung von Pilzkrankheiten und Rosenrost, Wässern, Winterschutz, etc.

 

AG 2: Informationen, PR, Werbung, Veranstaltungen

Falls Sie bei der Organisation von Veranstaltungen mitarbeiten bzw. allgemein bei Büroarbeiten mithelfen wollen, gute Ideen haben und diese auch umsetzen wollen, schreiben Sie uns!

 

AG3: Web-Redaktion

Pflegen und Aktualisieren des Internetauftritts. Über schöne Lietzenseefotos freuen wir uns sehr. Schicken Sie uns Ihre Schätze! Auch wenn Sie denken, bestimmte Themen sollten auf die Internetseite, scheiben Sie uns.

Die Organge des Vereins umfassen:

  • die Mitgliederversammlung und
  • den Vorstand.

 

Der Vorstand

Vorstandssitzungen finden monatlich statt. Bei Bedarf werden weitere Vereinsmitglieder oder Vertreter des Grünflächenamtes eingeladen.

Seit dem 11. Februar 2022 setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:

  • Gabriele Weber, Vorsitzende
  • Martina Riederer, stellvertretende Vorsitzende
  • Torben Niemann, Schatzmeister
  • Rüdiger Czinczel, Schriftführer

 


Der neue Vorstand (v.l.n.r.: Rüdiger Czinczel, Gabriele Weber, Martina Riederer, Torben Niemann)

 

Gabriele Weber

Gabriele Weber, Schatzmeisterin

Wahl zur Vorsitzenden am 11. Februar 2022, Mitglied des Vorstandes seit Juni 2020, als Schriftführerin, dann als Schatzmeisterin.

Gabriele Weber war 36 Jahre im Auswärtigen Dienst, u.a. auf Auslandsposten in Mexiko-Stadt, Den Haag, Paris und Santo Domingo tätig. Seit Sommer 2019 ist sie pensioniert.

Sie wohnt seit Sommer 2015 am Lietzenseepark und engagiert sich auch außerhalb des Lietzensee-Vereins ehrenamtlich.

 

hinweisschild zur baustellenkennzeichnung vorsicht baustelle Die weiteren Vorstandsmitglieder stellen sich in Kürze vor.

 

Mitgliederinformationen

Mitgliederinformationen (Termine, Aktionen, Einladungen, Rundschreiben)

Die Mitgliederinformationen erfolgen durch: 

  • Aushangkästen im Park
    1. am Schuppen unterhalb der Evangelischen Kirche am südlichen Teil des Parks,
    2. am Cafe/ Gebäude des Parkwächterhauses am Großen Spielplatz am nördlichen Teil des Parks,
    3. sowie am Bootshaus "Stella am Lietzensee", am Nordzipfel des Sees.
  • per E-Mail (soweit erreichbar)
  • per Post
  • Veröffentlichung im Internet

Arbeitsgruppen

  • Die vielfältigen Aufgaben des Vereins sind auf verschiedene Arbeitsgruppen verteilt, zu denen sich die Vereinsmitglieder (und auch Nichtmitglieder) je nach Interesse und zeitlicher Verfügbarkeit angemeldet haben. (Siehe Seite "Arbeitsgruppen")

Kooperationen

  • Das Grünflächenamt hat dem Verein einen Großteil des Schuppens im Südteil des Parks (unterhalb der Evangelischen Kirche) zur Verfügung gestellt. Darin sind die Arbeitsgeräte und -materialien des Vereins untergebracht. Dank der Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse des Grünflächenamtes und Sponsorenbeiträge ist die Gerätschaft auf ein stattliches Volumen angewachsen, so dass der Verein im wahrsten Sinne des Wortes "handlungsfähig" ist.
  • Der Verein ist Mitglied und befindet sich im Austausch mit dem von der Stiftung Denkmalschutz initiierten "Freundeskreis". Kooperationen mit anderen Vereinen werden angestrebt.

Warum gibt es den Verein?

Die „Bürger für den Lietzensee e.V.“ wurden am 20. April 2004 gegründet. Damals prägten Sparzwänge und Kürzungen die Berliner Politik. Einer der Leidtragenden war unser Lietzenseepark. Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die die zunehmende Verwahrlosung des Parkes störte, gründeten den Verein mit dem Zweck das Bezirksamt bei der Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung des Parks zu unterstützen. Die Zerstörung und Verwahrlosung im Park einzudämmen so wie das kulturelle Leben, um den Lietzensee zu fördern sind seitdem weitere satzungsgemäße Aufgaben des Vereins. Seit der Gründung engagieren sich Senioren, Studentinnen, junge Familien – kurz gesagt die Nachbarn des Lietzensees für Ihren Park. Einige davon regelmäßig, einige sporadisch andere nur finanziell.

 

Vorstand

Der aktuelle Vorstand wurde am 14. Februar 2024 auf der Mitgliederversammlung des Vereins gewählt. Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • Michael Wassiluk, Vorsitzender
  • Martina Riederer, stellvertretende Vorsitzende
  • Bernadette Friske, Schatzmeisterin
  • Kerstin Gartmann, Schriftführerin

 

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v.l.n.r. Michael Wassiluk, Martina Riederer, Kerstin Gartmann und Bernadette Friske 

Frühling

  • fruehling01
  • fruehling02
  • fruehling03
  • fruehling04
  • fruehling05
  • fruehling06
  • fruehling07
  • fruehling08
  • fruehling09

Sommer

  • sommer01
  • sommer02
  • sommer03
  • sommer04
  • sommer05
  • sommer06
  • sommer07
  • sommer08
  • sommer09

Herbst

  • herbst01
  • herbst02
  • herbst03
  • herbst04
  • herbst05
  • herbst06
  • herbst07
  • herbst08
  • herbst09

Winter

  • winter01
  • winter02
  • winter03
  • winter04
  • winter05
  • winter06
  • winter07
  • winter08
  • winter09

Der hakenförmige See, der erst 1904 durch die Aufschüttung eines Dammes bis auf einen schmalen Verbindungskanal in zwei Teile geteilt wurde, ist - wie vieles im Berliner Raum - ein Relikt der Eiszeit, nämlich Teil der Grunewaldseenrinne, in der die abtauenden Wassermassen abflossen. Die Kette der Grunewaldseen vom Schlachtensee bis zum Lietzensee sind übrig gebliebene, mit Wasser gefüllte Strudellöcher der Rinne.

Jahrtausendelang lag der See unberührt im Grunewald, bis 1826 der preußische General Wilhelm von Witzleben (1783 bis 1837), nach dem Straße, Platz und S-Bahnhof (heute Messe Nord/ ICC) benannt sind, den See und das umliegende Gelände kaufte.

Witzleben ließ das unwegsame Waldgelände in einen Park umgestalten und baute sich ein Sommerhaus, das bald zum beliebten Treffpunkt der Charlottenburger und Berliner Gesellschaft wurde. Nach seinem Tod ging der "Park Witzleben" durch viele Hände, wurde von späteren Besitzern nicht mehr gepflegt und verwahrloste. 

Aus dieser Zeit liegen uns bereits Photographien des Lietzenseeparks und seiner Umgebung vor und zwar von keinem Geringeren als dem Berliner Zeichner und Maler Heinrich Zille (1858 bis 1929), der in der Nähe, in der Sophie-Charlotten-Straße 88, lebte und arbeitete.

Erwin Barth - Schöpfer des Lietzenseeparks

1910 endlich erwarb die Stadt Charlottenburg das ganze Gelände. Sie sorgte für eine zügige Bebauung der Straßen und ließ in den folgenden Jahren den Park durch den äußerst schöpferischen und international hochgeschätzten Gartendirektor Erwin Barth (1880 bis 1933) in einen Landschaftspark umgestalten. Den Anfang machte Barth 1912 mit der Großen Kaskade am Dernburgplatz und der Terrassenanlage am Kuno-Fischer -Platz. Weitere Arbeiten verhinderte der Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Erst danach konnte Erwin Barth seine Pläne realisieren und den Lietzenseepark als eine der ersten Parkanlagen in Berlin im Notstandsprogramm 1920 erschaffen, wenn auch unter denkbar schwierigsten Bedingungen. Denn es standen kaum Material oder Geld zur Verfügung.

Das eigentlich recht schmale Gelände erscheint geradezu weitläufig durch die Art, wie Barth seine in Jugendstilformen geschwungenen und oft symmetrich angelegten Wege angeordnet hat, sie in runden oder halbkreisförmigen Plätzen zusammenkommen und in sanften Bögen wieder auseinandergehen ließ. Unter Berücksichtigung der Geländesituation und des alten Baumbestandes mit Robinien, Pappeln, Platanen, Birken und Ahorn legte Barth eine Uferpromenade um den See an, schuf ausgedehnte Rasenflächen, sonnige und schattige Ruheplätze und einen Kinderspielplatz.

Da Erwin Barth seine Schöpfungen als Gesamtkunstwerk verstand, kümmerte er sich um alle Details. Er entwarf sämtliche Gartenarchitekturen selbst, Eingangstore, Mauern, Brücken, Brunnen, Treppenanlagen usw., ebenso das ganze Parkmobiliar, wie Tore, Bänke, Beleuchtungskörper. Auch vier im Park aufzustellende "Werke der Bildhauerkunst" wählte er persönlich aus.

Trotz der begrenzten Mittel, die Erwin Barth zur Verfügung standen, muss man die Anlage des Lietzenseeparks, die bis heute im Wesentlichen erhalten blieb, zu seinen gelungensten Schöpfungen zählen.

Eine der schönsten innerstädtischen grünen Oasen Berlin-Charlottenburgs ist der denkmalgeschützte Lietzenseepark mit seinem See. Mitten in Charlottenburg bietet er den Anwohnern und Gästen der Stadt Ruhe und Erholung. Die Geräusche der Großstadt sind hier weit weg.

Alte Bäume, eine Uferpromenade, Cafés, Spielplätze, ein Seniorentreffpunkt, viele Kunstwerke und beachtliche architektonische Anlagen, wie die Kleine und Große Kaskade, schmücken den heutigen Park. 

Lassen Sie sich mitnehmen zu einem kleinen Spaziergang in den Park!

Die beiden Haupteingänge in den Park, im Norden am Kaiserdamm und im Süden an der Dernburgstraße, hat Erwin Barth besonders eindrucksvoll gestaltet.

Wenn Sie  vom Kaiserdamm aus den Park betreten, erwartet Sie eine große hufeisenförmige Wiese, umrahmt von Pappeln, die den Blick auf den See lenken. Diese Wiese wird Schillerwiese genannt, weil hier von 1952 bis 1986 das Schillerdenkmal von Reinhold Begas stand, das heute wieder auf dem Gendarmenmarkt zu finden ist.

Auf der linken Seite lädt das im Juni 2009 neu eröffnete, wunderschön am See gelegene Café "Bootshaus Stella am See" zu einem Besuch ein.  Am Witzlebenplatz sehen Sie den imposanten Bau des ehemaligen Kammergerichts (1910 errichtet), das 2007 zu einem eleganten Wohnhaus umgebaut wurde. Den Parkausgang an der Witzlebenstraße, nahe dem Neubau der katholischen St. Canisius-Kirche (2002), schmücken zwei Plastiken von Volkmar Haase. Der eigentliche Park liegt rechts am See. Wenn Sie nun den reizvollen Uferweg entlang gehen, können Sie die Kleine Kaskade (1920) mit Springbrunnen und Wasserbecken bewundern. Dann einen großen Kinderspielplatz und dahinter das ehemalige Parkwächterhaus (1925), in dem sich heute ebenfalls ein kleines Café befindet.  Am Hang zur Wundtstraße liegt die große Denkmalsanlage (1925) des Königin-Elisabeth-Garde-Grenadier-Regiments Nr. 3 zur Erinnerung an die Gefallenen der Kriege im 19. Jahrhundert und des Ersten Weltkrieges.

Der Weg führt Sie nun weiter am See entlang nach Süden, vorbei an dem "Speerträger" von Bernhard Bleeker. Ihr Blick fällt von hier aus auf das gegenüber am Lietzensee-Ufer gelegene Hotel Seehof (1966) und auf schöne Beispiele bürgerlicher Mietshausarchitektur der Wende zum 20. Jahrhundert, und wenn Sie genau hinsehen, auch auf den riesigen Findling aus der Eiszeit.

Unter der Jugendstilbrücke (1904) über die Neue Kantstraße gelangen Sie in den südlichen Teil des Lietzenseeparks. Auf der rechten Seite auf der höher gelegenen Herbartstraße können Sie eine 1928 als Oberpostdirektion gebaute beinahe schlossähnliche Anlage sehen, in der sich jetzt die Direktion der Telekom befindet.

Links auf der anderen Seeseite steht am Kuno-Fischer-Platz der original-restaurierte rote Klinkerbau des früheren Knappschaftshauses (1930, heute Medienhaus), in dem in den 1950iger Jahren die Meldestelle für Flüchtlinge untergebracht war, die zu Hunderttausenden aus der damaligen Sowjetzone (der späteren DDR) in den Westen geflohen waren. Ein paar Schritte weiter können Sie die grazile Plastik "Sandalenlösender Jüngling" von Fritz Röll bewundern. Hinter den Bäumen auf der rechten Seite sehen Sie die Glasfront des architektonisch herausragenden Baus der Evangelischen Kirche Am Lietzensee (1959), rechts daneben das Gemeindehaus (1931), auf der anderen Seite wieder ein Kinderspielplatz und ein kleiner Fußballplatz.

Der Spaziergang endet am Südeingang des Parks, an einer von Erwin Barth beeindruckend gestalteten, mit Blumen und Rhododendronbüschen geschmückten Großen Kaskade aus weißem Beton (1912), deren Wasser in mehreren terrrassenförmigen Stufen bis zum See abfällt. Sie verleiht diesem Teil des Lietzenseeparks eine fast südländisch anmutenende Aura. 2006 wurde die Kaskadenanlage von der Stiftung Denkmalschutz Berlin aufwändig restauriert.

Zu allen Zeiten war die Gegend um den Lietzensee ein bevorzugtes Wohngebiet für Intellektuelle und Künstler. Hier brachte Siegfried Jacobsohn seine "Weltbühne" heraus (am Lietzensee von 1921 bis 1927), hier ging Erich Kästner spazieren, hier erlebte Margret Boveri das Ende des zweiten Weltkrieges und schrieb ein Buch darüber ("Tage des Überlebens"). Und waren es früher Luise Ullrich, Ralf Benatzky, Käthe Haack oder Hannelore Schroth und viele andere bekannte Schauspieler und Schauspierlerinnen, die man im Park treffen konnte, so sind es heute u. a. Judy Winter, Kathja Riemann, Frank Zander oder Bruno Ganz.

(vgl. "Leben am Lietzensee", textpunktverlag, 5. Auflage 2008, 283 S. von Irene Fritsch, Vereinsmitglied)